Faszinierend, was der Münchner Tüftler Martin Prohaska 1967 zum Patent anmeldete: Im nüchternen Patentdeutsch ist es eine „Kassette für kinematographischen Super 8 Rollfilm“, in der Beschreibung verbirgt sich eine massiv verbesserte Version der allseits hassgeliebten S8 Kassette – vollkompatibel, aber mit etlichen Verbesserungen. Eine wiederbefüllbare Kassette mit gelagerten Gleitrollen, Rückspuleinrichtung, Filmzählwerk, einem verbesserten Andrucksystem, Platz für 20m Film und einem wiederverschliessbaren Deckel.
Ob es diese Kassette jemals gegeben hat? Vermutlich nicht, und wenn, dann nur als Prototyp. Interessant ist es trotzdem, was man sich in Untermenzing kurz nach der Super 8 Markteinführung für Gedanken machte.
Selbst die verbesserte Agfa-Kassette mit nadelgelagertem Wickelteller für den unbelichteten Rohfilm reichte Prohaska nicht: Er spendierte seiner Kassette drei in beide Kassettenhälften ragende, gelagerte Gleitrollen (8), um die Friktion beim Filmtransport auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auch sah er eine (gleitende, nicht kraftschlüssige) Verbindung beider koaxial angeordneter Spulen vor; da diese die gleiche Drehrichtung haben und sich so bei anfallenden Lasten gegenseitig „unterstützen“ können.
Prohaskas Kassette sieht nicht nur einen schlüssiger gelagerten Aufwickelkern vor, dessen Lager durch den gesamten Kassettenraum reicht, wodurch Auf- und Abwickelspule stets parallel stünden; auch der Rohfilmwickel soll auf einer Vorratsspule lagern, die über eine Öffnung an der Oberseite (18, 20) ein komplettes Rückspulen des Filmes erlaubt – ganz ähnlich dem von der gängigen Super 8 Kassette bekannten Antriebsloch.
Eine federnd gegen den abwickelnden Filmwickel gelagerte Skala sollte dabei ein einfaches Ablesen des Füllstandes erlauben (16).
Auch war ihm das Beladen und Einfädeln des Filmes zu kompliziert. Jeder, der seine Super 8 Kassetten heute selbst befüllt, kennt es: Der Film muss mühsam durch die Kassette gefädelt und dann in völliger Dunkelheit sicher am Aufwickelkern befestigt werden. Die verbesserte Kassette erlaubte es, vorkonfektionierten Film bereits beidseitig mit Spulen versehen zu haben und den Film so wesentlich einfacher einfädeln zu können. Vorgesehen war hierzu eine entfernbare, einrastende Andruckplatte (skurrilerweise ausgerechnet durch Schaumstoff gefedert), die nach Beladen der Kassette lediglich wieder in eine für sie vorgesehen Nut geschoben werden musste.
Wohl ein Luftschloss…
Leider enthält Prohaskas Erfindung eine Menge konzeptioneller Fehler und wird somit nie umsetzbar gewesen sein. Die von ihm vorgesehenen Spulen im Kassetteninneren verhindern leider, dass der Film auf ausreichend Strecke die „Seite wechseln“ kann. Eine Kopplung beider Spulen, auch ohne vollen Kraftschluss, würde ob der unterschiedlichen Wickeldurchmesser zwangsläufig zu Staus führen. Gerade zum Beginn einer Kassette würde eine Umdrehung des Aufwickelkerns drei Umdrehungen des Filmvorrats bewirken — wo soll dieser Film aber hin?
Das Federband für die Filmverbrauchsanzeige soll durchgehend am Filmwickel schleifen — das erzeugt nicht nur wieder viel Reibung, es garantiert auch schöne Laufstreifen. Zudem kann die Skala dieser Verbrauchsanzeige nicht linear gestaltet sein. Und die vorgesehene Kapazität von 20m — wo wird dieser Platz gewonnen?
Auch enthält die vorgesehene Andruckplatte keine Aussparung für den Greifer. Herr Prohaska war sich wohl nicht bewusst, wie das Kassettensystem exakt funktionierte und verbesserte „auf Sicht“ — so sind Tungsten- und Empfindlichkeitskerbe für ihn auch nur „Ausnehmungen zur Aufnahme mechanischer Teile der Filmkamera“. Vermutlich hätte er sie sonst verstellbar ausgelegt.
Zu guter letzte fehlt der Erfindung die Ratsche des Aufwickelkerns. Nähme man diese Kassette aus der Kamera, würde der Aufwickelkern weit aufschnurren, ein Transport des Filmes wäre also (zum Beispiel nach einer vorgesehenen Rückspulung) nicht mehr gewährleistet.
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